Noch im Gründungsprozess gilt es für die Gründerin, eine wichtige Entscheidung zu treffen. Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung? Eine Frage, die schon Potenzial hat zum Verzweifeln. Wer sich damit etwas befasst hat (und das unterstelle ich dir jetzt, da du hier hergefunden hast), der stößt häufig auf den Nummer 1 Vorteil der Kleinunternehmerregel: einfacher, da weniger Verwaltungsaufwand. Das klingt verlockend. Aber spricht wirklich alles für die Kleinunternehmerregelung zur Gründung eines VA Business?
In diesem Blogartikel bringe ich Licht ins Dunkle und beleuchte Vor- & Nachteile die für bzw. gegen ein Kleingewerbe sprechen. Du erfährst, was hinter meiner Behauptung steckt, dass sich in den allermeisten Fällen die Kleinunternehmerregelung für dich als virtuelle Assistentin nicht lohnt und ich verrate dir extra Steuer-Wissen, welches du benötigst, um die Frage für dich wirklich zu beantworten.
Ich weiß, ich weiß, höchstwahrscheinlich klingt das alles für dich super trocken. Das kann ich nachvollziehen und ehrlich gesagt, hatte ich davor auch große Sorge, während ich den Artikel geschrieben habe. Ich möchte, dass dieser Artikel leicht zu lesen ist und keine Aneinanderreihung von steuerlichen Fachbegriffen. 🥴 Jetzt wo er fertig ist, finde ich, dass es mir gut gelungen ist, dieses Thema leicht verständlich und mit lebhaften Beispielen zu verpacken (?). Berichte mir gerne in den Kommentaren, wenn du das auch/nicht so siehst. Das würde mich sehr freuen.😊
Noch ein kurzer Disclaimer vorab:
Du musst deine Situation selber ganz genau beurteilen und darauf hin entscheiden. Ich teile hier lediglich Gründe, die für die Regelbesteuerung sprechen und somit gegen die Kleinunternehmerregelung.
Nachdem du diesen Artikel gelesen hast, wirst du also in der Lage sein, für dich die richtige Entscheidung zu treffen. 👩💻
Inhaltsverzeichnis
ToggleSo viele Begriffe, was bedeutet was? 🫣
Auch wenn du dich ganz bestimmt schon ein bisschen informiert hast, möchte ich die Begriffe Kleinunternehmerregelung, Regelbesteuerung, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Umsatzsteuervorauszahlung… und den Geldfluss einmal kurz & vor allem in einfachen Worten erklären. Denn das schafft meiner Meinung nach die beste Grundlage für deine Entscheidung. Gleichzeitig ist das Nichtwissen dieser Begriffe und dem gesamten Geldfluss auch häufig der Grund, warum die Kleinunternehmerregelung so attraktiv scheint.
Wie fließt das Geld?
Also lasst uns direkt mit dem Geldfluss starten. Denn mir ist wichtig, dass du den verstehst. Und ganz speziell, den Unterschied zwischen B2C (Business-to-Consumer, auf Deutsch: dem Verkauf von Produkten & Dienstleistungen an Privatpersonen) und B2B (Business-to-Business, auf Deutsch: dem Verkauf an Geschäftspersonen).
Der Geldfluss zwischen Unternehmer:in und Privatperson (B2C)
Lass mich dir dazu ein echtes Beispiel aus meinem Leben nennen. Nur den Betrag habe ich erfunden, damit wir ein einfacheres Rechenbeispiel haben. 😉

Ich (als Privatperson) war gestern bei Ikea (ein Unternehmen) und habe ein Regal für das Kinderzimmer von meinem Sohn gekauft. An der Kasse zahlte ich 119 €. Auf dem Kassenbon kann ich erkennen, dass der Betrag 119 € noch mal aufgeteilt ist. 19 % des Rechnungsbetrages sind Umsatzsteuer (umgangssprachlich bekannt als Mehrwertsteuer). Das interessiert mich als Privatperson aber nicht weiter. Das Unternehmen (also in unserem Beispiel Ikea) interessiert das allerdings schon, weil es nicht die von mir gezahlten 119 € behalten „darf“. Ikea muss 19 € Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen und darf „nur“ 100 € behalten.
Der Geldfluss zwischen zwei Unternehmer:innen (B2B)
Auch hier gebe ich dir wieder ein echtes Beispiel, diesmal aus meinem Businessleben. Den Betrag habe ich wieder leicht angepasst, sodass wir runde Zahlen haben.

Für den Aufbau des VA Glück Blogs habe ich (als Unternehmerin) Nadja Luge (SEO Expertin und ebenfalls Unternehmerin) engagiert für eine professionelle und ausführliche Keyword-Recherche plus individuelles SEO Coaching. Gezahlt habe ich an Nadja 1.190 €. Auch hier ist der Rechnungsbetrag aufgeteilt in 1.000 € und 190 € Umsatzsteuer. Das Unternehmen (also Nadja Luge) kann also 1.000 € Umsatz behalten und muss die Umsatzsteuer (190 €) an das Finanzamt zahlen. Soweit ist es identisch mit dem Beispiel oben von meinem privaten Einkauf bei Ikea.
Doch, ich habe Nadja ja als Unternehmerin engagiert und diese Ausgabe ist also eine geschäftliche Ausgabe für mich. Daher kann ich, als Unternehmerin in der Regelbesteuerung, bei meiner nächsten Umsatzsteuervoranmeldung diese 19 % Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Das wiederum bedeutet, dass ich die 190 € vom Finanzamt erstattet bekomme oder sie mir von den von mir abzuführenden Umsatzsteuern abgezogen wird (das genaue Prozedere erkläre ich noch weiter unten). In beiden Fällen kann ich diese 190 € also ignorieren, bzw. als durchlaufenden Posten betrachten. Sprich ich als Unternehmerin in der Regelbesteuerung bin weniger an den Gesamtpreis inkl. USt (Umsatzsteuer) interessiert, sondern vielmehr auf den Nettopreis.
Behalte bitte beide Beispiele und speziell den Unterschied im Hinterkopf. Was das Ganze mit der Kleinunternehmerregelung zu tun hat, verstehst du noch. 😊
Umsatzsteuervoranmeldung – was ist das?
Das Wort klingt deutlich komplizierter, als es ist. Wenn du als Unternehmerin in der Regelbesteuerung bist musst du abhängig von deinem Umsatz im Vorjahr (bzw. dem Zeitpunkt deiner Gründung) monatlich, vierteljährlich oder jährlich diese Umsatzsteuervoranmeldung machen. Egal in welchem Rhythmus du diese Voranmeldung machen musst, es handelt sich offiziell um eine Vorauszahlung der Steuern. Ich finde diese Bezeichnung jedoch etwas irreführend. Lass mich das kurz auch noch erklären.
In der Regelbesteuerung bist du Umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass du auf jeder Rechnung einen Netto-Umsatz hast auf den du 19 % Umsatzsteuer ausweisen musst. Und diese 19 % Umsatzsteuer schuldest du dem Finanzamt (Umsatzsteuerzahllast). In der jährlichen Steuererklärung musst du als Unternehmerin in der Regelbesteuerung also zusätzlich zur Einkommenssteuererklärung auch die Umsatzsteuererklärung abgeben. Da der Staat verhindern möchte, dass du als Unternehmerin am Ende des Jahres eine große Umsatzsteuerzahllast (so nennt man offiziell diese Schulden an das Finanzamt) leisten musst, wird die Zahllast als Vorauszahlung auf das Jahr verteilt. Nett, oder? 😉 Ich finde persönlich den Zeitpunkt ganz egal, weil ich die Umsatzsteuer sowieso nicht als mein „eigenes“ Geld ansehe.
Ist oder Soll Versteuerung, macht das einen Unterschied?
Ich habe ja soeben behauptet, dass mir der Zeitpunkt der Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt ganz egal ist. Das kann ich vor allem sagen, weil ich nach der Ist-Versteuerung meine Umsatzsteuer zahle.
Das bedeutet, dass ich die Umsatzsteuer erst an das Finanzamt schulde, wenn das Geld meiner Kund:innen auf meinem Konto eingegangen ist.
Im Gegensatz dazu müsste ich bei der Soll-Versteuerung die Umsatzsteuer nach der Rechnungsstellung zur nächsten Umsatzsteuervoranmeldung bereits zahlen, unabhängig davon, ob der Rechnungsbetrag bereits auf meinem Konto ist oder nicht. Ich zahle also, sobald eine Umsatzsteuer bezahlt werden soll.
Du fragst dich jetzt warum nicht jeder nach der Ist-Versteuerung erst nach tatsächlichem Zahlungseingang seine Umsatzsteuer zahlt? Berechtigte Frage. Dazu gibt es Regularien. Da ich ausschließen möchte, dass meine Informationen hier veraltet sind, bitte ich dich kurz im Umsatzsteuergesetz § 20 Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten überprüfen, ob du die Kriterien dafür erfüllst.
Was bedeutet Vorsteuer?
Eingangs hatte ich ja schon erwähnt, dass du die Umsatzsteuer bestimmt unter dem etwas umgangssprachlichen Begriff Mehrwertsteuer bereits kennst. Was ist denn jetzt eine Vorsteuer?
Du erinnerst dich an meine Beispiele aus dem Geldfluss im B2B Bereich? Vorsteuer bezeichnet man die Umsatzsteuer, die mir (als Unternehmerin) in Rechnung gestellt wird. Also bei meinem Beispiel sind es die 190 € auf der Gesamtrechnung von 1.190 € des SEO Coachings als Umsatzsteuer ausgewiesen wurden.
Ich (und alle anderen Unternehmer:innen aus der Regelbesteuerung) unterscheiden also zwischen Umsatzsteuer, die ich meinen Kund:innen in Rechnung stelle und somit dem Finanzamt schulde und der Vorsteuer, die ich an andere Unternehmen zahle, aber bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt erstattet bzw. angerechnet bekomme.
Anrechnung bzw. Erstattung der Vorsteuer
Lass mich dir noch ein kurzes Beispiel geben, damit du verstehst was ich mit der Erstattung bzw. Anrechnung meine.
Gehen wir mal davon aus, dass ich monatlich meine Umsatzsteuervoranmeldung mache. In diesem Monat habe ich das besagte SEO Coaching bei Nadja für 1.190 € erworben und gleichzeitig habe ich Rechnungen an meine Kund:innen in Höhe von 3.570 € geschrieben inklusive 570 € Umsatzsteuer. In dem Fall schulde ich 570 € Umsatzsteuer an das Finanzamt, darf diese aber mit den 190 € Vorsteuer aus der Eingangsrechnung verrechnen, sodass ich letztendlich nur 380 € (570 € – 190 €) an das Finanzamt zahle.
Wenn ich aber in demselben Monat keine Rechnung an Kunden stellen kann, dann erhalte ich den Gesamten Betrag der Vorsteuer erstattet. Ich glaube, du verstehst das Prinzip. 😊
Und das ganze geht sehr bürokratisch über ein Elster Formular. Die Online Plattform Elster kennst du bestimmt schon von deinen Steuererklärungen privat.
Was ist eine Dauerfristverlängerung und ist diese sinnvoll?
Die bereits beschriebene Umsatzsteuervoranmeldung musst du in dem vorgeschriebenen Intervall abgeben und somit wird auch die Zahllast der eingenommen Umsatzsteuer fällig. Es gibt die Möglichkeit eine Dauerfristverlängerung zu beantragen, um den Zeitpunkt der Zahlung etwas zu verzögern. Das empfehle ich niemandem, denn um die Zahlung kommst du nicht herum. Daher ist mein Tipp, du rechnest gedanklich nur mit den Netto-Beträgen. Sodass du gar nicht erst in Versuchung gerätst Geld auszugeben, dass du nicht behalten darfst. Ich wollte es nur einmal als Option erwähnen, dass du es auch schon mal gehört hast.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
So, wenn du durchgehalten hast und den Artikel bis hierher gelesen hast, fehlt dir kein Grundlagenwissen. Jetzt kommen wir zur Kleinunternehmerregelung. Anschließend verrate ich dir (endlich) was die Vor- & Nachteile sind.
Ganz kurz und in einfachen Worten:
Wenn du als Unternehmer:in mit einem geringen Umsatz rechnest, erlaubt dir der Paragraph 19 im Umsatzsteuergesetz die Kleinunternehmerregelung anzuwenden und damit bist du von der Umsatzsteuer befreit.
Die genauen Kriterien ändern sich immer mal wieder, daher schaue unbedingt die aktuelle Version der Rechtslage nach oder frag deine:n Steuerberater:in.
Du erwartest in der Regel einen geringen Gewinn, wenn du z. B. gerade erst gründest oder deine Tätigkeiten nebenberuflich ausübst und so aus Zeitgründen weniger Umsatz erwartest.
Vorteile, die für die Kleinunternehmerregelung sprechen (& ihre Wahrheit)
Wie versprochen, kommen hier die top drei Vorteile pro Kleingewerbe. Genau lesen lohnt sich, denn ich decke hier auch die Wahrheiten hinter den Vorteilen auf.
Vorteil #1: weniger Bürokratie 🗃️
Wenn du als Unternehmerin die Kleinunternehmerregel nach § 19 UStG nutzt, stellst du deine Rechnungen immer ohne Umsatzsteuer aus. Das hat den Vorteil, dass du auch keine monatliche/viertel- oder jährliche Umsatzsteuervoranmeldung machen musst. Auch wenn das nicht wirklich aufwendig ist, sparst du dir dennoch ein bisschen Zeit und Administration.
Vorteil #2: mehr Geld in die eigene Tasche 💰
Wenn du Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen kannst, musst du von dem Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Das bedeutet, du kannst den vollen Rechnungsbetrag in die eigene Tasche stecken (abgesehen von der Einkommenssteuer & Gewerbesteuer…).
💡 Achtung häufiger Irrglaube
Doch Achtung, hier versteckt sich der große Irrglaube, den ich direkt aufklären möchte. Als virtuelle Assistentin sind deine Kund:innen ebenfalls Geschäftspersonen, keine Privatpersonen. Und die meisten deiner Kund:innen werden selber in der Regelbesteuerung sein und rechnen ausschließlich mit Nettopreisen, da sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen. Die 19 % Umsatzsteuer sind für sie also nur ein durchlaufender Posten. (Wie oben beschrieben in meinem Beispiel.)
Demnach kannst du für deinen Nettopreis direkt den Preis nehmen, den deine Zielgruppe bereit ist für dich auszugeben. Im Gegenzug dazu muss man als Unternehmer:in im B2C Bereich immer von dem Betrag, der für die Zielgruppe akzeptabel ist, noch 19 % abziehen, um den eigenen Netto-Umsatz zu errechnen. In beiden Fällen rate ich übrigens jede:r Unternehmer:in mit Nettopreisen zu kalkulieren und die USt dann im Anschluss hinzu zurechnen.
Zurück zum vermeintlichen Vorteil der Kleinunternehmerregelung: mehr Geld in der eigenen Tasche. Auch hierzu gebe ich dir wieder ganz konkrete Beispiele mit fiktiven Zahlen (& Namen).
Beispiel einer VA als Kleinunternehmerin
Sarah (der Name ist frei erfunden), Kleinunternehmerin, hat einen Stundensatz in Höhe von 70 € netto. Da sie Kleinunternehmerin ist, darf sie die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen, sprich es gibt keine Unterteilung, wie bei meinen Beispielen von oben. Sie kann die vollen 70 € behalten (andere Steuern werden wie gehabt am Ende des Jahres noch gezahlt). Ihre Kund:innen, auch wenn sie in der Regelbesteuerung sind, können von dem Rechnungsbetrag keine Vorsteuer geltend machen, da es keine gibt.
Beispiel einer VA in der Regelbesteuerung
Ich bin in der Regelbesteuerung. Mein Stundensatz liegt ebenfalls bei 70 € netto. Auf meinen Rechnungen erkennen meine Kund:innen einen Netto & Brutto Betrag, da ich die Umsatzsteuer ausweise. Ich erhalte also von jeder Kund:innen (egal, ob sie Kleinunternehmer:in ist oder nicht) für jede Stunde nicht 70 €, sondern 83,30 € (mein Netto-Stundensatz + 19 % USt). Von diesen 83,30 € muss ich aber 13,30 € (19 % meines Netto-Stundensatzes) Umsatzsteuer an das Finanzamt bei meiner nächsten Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Meine Kund:innen dürfen (sofern sie in der Regelbesteuerung sind) diese 19 % (13,30 €) ebenfalls bei ihrer nächsten Umsatzsteuervoranmeldung angeben und erhalten diese als Vorsteuer zurück bzw. sie werden verrechnet. Daher ist für meine Kund:innen und mich nur der Netto-Stundensatz relevant. Übrigens im Vergleich zu Sarah, von meinem Beispiel zuvor, kann auch ich 70 € in die eigene Tasche stecken. Somit ist dieser Vorteil für Kleinunternehmer:innen, die im B2B Bereich arbeiten, schlichtweg nicht richtig.
Vorteil #3: es hört sich „einfacher“ an
Da wenig Vorwissen vorhanden ist und sich das ganze Thema mit der Umsatzsteuervoranmeldung kompliziert anhört, entscheiden sich die meisten angehenden VAs für ein Kleingewerbe.
Wenn du meine Erklärungen oben durchgelesen hast, weißt du jetzt, dass das Wort Umsatzsteuervoranmeldung komplizierter zu schreiben ist, als letztendlich durchzuführen.
💡 Wichtiger Hinweis an der Stelle:
Mit einem geringen Gewinn im Vorjahr, wird das Intervall der Umsatzsteuervoranmeldung sowieso größer und somit hast du weniger bürokratischen Aufwand als gedacht. 😁
Du hast also die Wahl, entscheidest du dich für etwas, was einfacher & leichter klingt – aber gar nicht unbedingt von Vorteil für dich ist? Oder bist du (nach diesem Artikel) wissend und entscheidest dich für die Option, die wirklich nur Vorteile für dich mitbringt…
Echte Nachteile der Kleinunternehmerregel
Wenn du dir die Vorteile und meine Erklärungen dazu durchgelesen hast, hast du bereits gemerkt, dass die top drei genannten Vorteile gar nicht wirklich von Vorteil sind. Jetzt möchte ich darüber hinaus noch mal gezielt auf zwei Nachteile eingehen, die nicht unterschätzt werden sollten.
Nachteil #1: Gewinn ist gedeckelt 🤢
Was ich als den Nummer 1 Nachteil der Kleinunternehmerregel sehe ist die Deckelung des Gewinns. Und darunter „leidet“ in der Regel dein Mindset.
Beispiel was die Begrenzung im Kopf mit deinen Leistungen machen kann
Mein Mann hat Sport Wissenschaften studiert und mir aus seinem Studium mal genau zu dem Thema ein so treffende Geschichte genannt, dass ich sie dir hier nicht vorenthalten möchte. Friedrich, mein Mann, war so lieb und hat sie dir als Sprachnachricht aufgenommen. Es ist die Geschichte von Roger Bannister. Vielleicht kennst du auch schon den Roger-Bannister-Effekt. Wenn nicht, dann lass dich unbedingt inspirieren und versuche deine Begrenzungen im Kopf aufzuheben. 😊
👉 Hier geht es zur Sprachnachricht:
🎧 Wie Leistungssportler Roger Bannister die Begrenzung in seinem Kopf auflöste und Geschichte schrieb 🥳
Was diese Geschichte von Roger Bannister zeigt, ist, dass eine Limitation im Kopf (wie es die Deckelung des Gewinns für die Kleinunternehmerregel ist) nicht möglich macht, Mittel und Wege zu finden, diese Grenze zu überwinden. Das „gefährliche“ daran finde ich auch, dass viele Kleinunternehmerinnen unterbewusst Angst vor der Regelbesteuerung haben, weil es für sie kompliziert und nach einem hohen bürokratischen Aufwand klingt und so alles daran tun, um mit dem Gewinn blos unter der Grenze zu bleiben. Wenn ich mit „betroffenen“ Frauen spreche, kommt raus, dass es einfach die Unwissenheit ist, wie „das ganze mit den Umsatz-Steuern“ abläuft, die sie davon abhält in die Regelbesteuerung zu wechseln. Dich interessiert meine Herangehensweise an das Thema Mindset? Dann sind vielleicht die anderen Blogartikel zu dem Thema Mindset interessant für dich.
Und jetzt habe ich noch eine „gemeine“ Frage an dich: Möchtest du lieber Bürokratie Aufwand sparen, und stets ein Auge darauf haben, nicht zu viel Gewinn zu erzielen? Oder möchtest du keine Angst vor der Bürokratie haben, dir Wissen (wie in diesem Artikel) aneignen und dir damit alle Energie für die Kundenakquise und somit Umsatzsteigerung frei halten?🤔
Nachteil #2: Ausgaben sind (meist 19%) teurer 🦊
Hier schlägt mein Schwabenherz höher. Denn dieser Punkt ist für Sparfüchse wie mich nicht zu unterschätzen.
Hinweis: Dies ist kein unmoralischer Steuer-Tipp
An der Stelle ist mir ganz wichtig klar zu stellen, dass es sich hierbei nicht um einen moralisch fragwürdigen Steuerhinterzieher Tipp handelt. Ich bin eine ehrliche Haut und die letzte, die dir Tipps geben kann, wie du Steuern sparst. Aber, es ist ein ganz legitimer und berechtiger Punkt, den du dir unbedingt angucken solltest.
Nachdem das klar gestellt ist, lade ich dich noch mal ein dir mein Geldfluss Beispiel von meinem geschäftlichen Erwerb eines SEO Coachings in Erinnerung zu holen. Du erinnerst dich? Super! Dann denken wir an dem Beispiel mal weiter. Wenn nicht ich das SEO Coaching von Nadja Luge in Anspruch nehme, sondern meine VA Kollegin und Kleinunternehmerin Sarah, dann zahlt sie ebenfalls 1.190 € an Nadja. Soweit logisch… Jetzt ist Sarah aber nicht berechtigt, die Vorsteuer über ihre Umsatzsteuervoranmeldung wieder zu erstatten, bzw. mit ihren eingenommenen Umsatzsteuer zu verrechnen, weil sie als Kleinunternehmerin ja gar keine Umsatzsteuer ihrer Kund:innen einnimmt.
Da bei mir (in der Regelbesteuerung) die Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten ist, habe ich für dasselbe Coaching 190 € weniger gezahlt. Also genau die 19 % Umsatzsteuer. Und das ist bei solchen Ausgaben nicht gerade wenig Geld.
Warum sind nicht alle Ausgaben in der Regelbesteuerung 19 % günstiger?
Ich weiß nicht ob es dir bereits aufgefallen ist, aber ich habe bei der Überschrift ganz bewusst Klammern gesetzt: Ausgaben sind (meist 19 %) günstiger.
Warum die Klammern und warum nur meist? Der Vollständigkeit halber muss ich die Klammern setzen und hier auch ganz kurz mit Erklärung erwähnen. Denn das bedeutet, dass du in der Regelbesteuerung nicht per se 19 % günstiger einkaufen kannst. Viel mehr bist du berechtigt, die Umsatzsteuer – sei es auf ein Produkt mit 7 % oder die bekannten 19 % – die du erwirbst, zu erstatten bzw. zu verrechnen. Solltest du eine Dienstleistung erwerben die ohne Umsatzsteuer ist, ändert sich der Preis auch für dich als Unternehmerin in der Regelbesteuerung nicht. So einfach ist das. 🤓
Fazit: Regelbesteuerung vs. Kleinunternehmerregelung
Du ahnst schon, dass meine Empfehlung für startende virtuelle Assistentinnen ganz klar die Regelbesteuerung ist. Natürlich gibt es wie immer auch Ausnahmen, die individuell für eine Entscheidung zum Kleingewerbe sprechen.
Stehst du gerade vor der Entscheidung – Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung? Dann hoffe ich, dass ich dir mit diesem Artikel die Angst vor der Bürokratie der Regelbesteuerung nehmen konnte.
Falls du dir noch konkrete Tipps und einen leicht umzusetzenden Workflow für die monatlich/quartalsweise oder jährliche Umsatzsteuervoranmeldung wünschst, dann abonniere unbedingt meinen Newsletter. Dort informiere ich dich, wenn ich einen Mini-Online Kurs zu dem Thema rausbringe. Möchtest du aus verständlichen Gründen, doch erst mit einem Kleinunternehmen starten, kann ich dir diesen Blogartikel von der Seite für Gründer.de empfehlen, in dem erfährst du auch die neuen Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung 2024.
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